Gönnen Sie sich Urlaub vom Alltag, entdecken Sie neue Welten und wachsen Sie über sich selbst hinaus.
Dieser harte Offroad-Trailer ist perfekt geeignet zum Wandern, eine Radtour, zum Angeln, für die Jagd, zum relaxen in der Natur, einem Familienausflug, einen Mädelstrip oder Zeit mit dem besten Kumpel. Unsere Line-X Black Miet-Trailer haben zusätzlich zu der sehr guten Standardausstattung nahezu Voll-Ausstattung.
Der extra robuste ADVENTURE-TRAILER/Crawler TRC 458 Offroad Caravan begeistert jeden, der auch mal abseits befestigter Straßen und Wege unterwegs ist. Er wurde entwickelt, um jede Reise so abenteuerlich und komfortabel wie möglich zu gestalten. Dabei bietet er alle Annehmlichkeiten, auf die man nicht verzichten möchte.
Mieten Sie sich hier Ihr unvergessliches ADVENTURE-TRAILER Erlebnis mit einem unserer TRC 458.
Ihr großer Vorteil ist, wir sind die Einzigen, die voll ausgestattet vermieten. Bei der Vermietung ist immer kostenlos zur Nutzung unter anderem enthalten:
- 11 kg Gas
- Napoleon Premium-Grill "Phantom TravelQ PRO285X"
- Universal Zusatzaußenspiegel für Zugfahrzeug
- 3 t Offroad-Stempelwagenheber
- Geschirr
- Premium Geschirr Abtropfgestell
- Besteck
- Petromax Kaffeekocher
- Kaffeemühle (manuell) für frischen Kaffee (Kaffeebohnen bitte selbst mitbringen)
- Küchentücher
- Spezielle Camping Töpfe und Pfannen
- Outdoor-Tassen
- Auffahrrampen
- Verlängerungskabel und Adapter zur Stromversorgung
- Adapter für Wassersystem
- Tabs für Kassettentoilette
- Toilettenpapier für Kassettentoilette
- Spanngurte und Schlaufen mit hoher Belastbarkeit
- 2 Schwerlast Bogen Schäkel
- Werkzeugtasche
- Offroad-Spaten
- Betriebsverbandskasten nach DIN 13157
- 2 Campingstühle
- Campingtisch aus Alu zum klappen
- Universalaxt
- Grillbürste
- Handfeger
- Ambiente LED-Lichterketten warmweiß
Die Preise sind immer pro Übernachtung (2 Tage) mit bis zu vier Personen. Mindestmietzeit sind 2 Übernachtungen.
Mietbeginn ist immer ab 17:00 Uhr unter der Woche (Mo.-Do.) und ab 10:00 Uhr an Wochenenden (Fr.-So.).
Ende der Mietzeit ist immer 18:00 Uhr unter der Woche (Mo.-Do.) und 19:00 Uhr an Wochenenden (Fr.-So.).
Übergabe, Servicepauschale und Einweisung: INKLUSIVE!
Endreinigung außen*: INKLUSIVE!
Endreinigung innen*: INKLUSIVE!
Toilette reinigen/desinfizieren*: INKLUSIVE!
- Mo.-Do. 179,00 €
- Fr.-So. 207,00 €
- Wochen-Pauschale von Mo.-So. 998,00 €
- Wochenend-Pauschale Fr.-So. 375,00 €
In unseren Preisen sind eine ausführliche Einweisung, alle Versicherungen, Gas und die Endreinigung enthalten.
Hunde sind grundsätzlich nach Rücksprache in Ordnung, jedoch fällt eine zusätzliche Pauschale i.H.v. 60,00 € an.
Ein Wäschepaket kann zusätzlich gebucht werden: 23,00 € pro Person (Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen).
Der Trailer kann abgeholt werden, oder wir bringen ihn gegen Aufpreis für Sie zum gewünschten Ort.
*Endreinigung: Die Kosten für die Endreinigung innen und/oder außen sind im Mietpreis enthalten. Die ADVENTURE-TRAILER Germany behält sich jedoch das Recht vor, bei grober Verschmutzung die Reinigungskosten an den Mieter weiter zu geben. Die Leerung des Fäkalien- u. Abwassertanks sind entgegen einer evtl. durch die ADVENTURE-TRAILER Germany durchzuführenden Endreinigung auf jeden Fall seitens des Mieters zu vollziehen.
Auf Anfrage
1. Halbjahr
2. Halbjahr
1,95 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. MwSt.
Nutzungsbedingungen für Miet-Trailer der ADVENTURE-TRAILER Germany
Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages und gelten ergänzend zu den individuellen Vereinbarungen.
1.) Zahlung und Kaution
1.1 Die Anzahlung beträgt 15 % der voraussichtlichen Gesamtkosten, mindestens 100,00 €. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
1.2 Die Kaution beträgt, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, 800,00 €. Sie dient ausschließlich als Sicherheit und begrenzt die gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche des Vermieters nicht.
1.3 Der Vermieter kann mit fälligen und nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehenden Ansprüchen aus dem Mietverhältnis gegen den Anspruch auf Kautionsrückzahlung aufrechnen.
1.4 Reicht die Kaution nicht aus, bleibt der Mieter zur Zahlung des darüberhinausgehenden berechtigten Betrages verpflichtet.
Bankverbindung: ADVENTURE-TRAILER Germany; IBAN: DE48 5139 0000 0020 6765 07; BIC: VBMHDE5F; Volksbank Mittelhessen eG.
2.) Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die ADVENTURE-TRAILER Germany und Eingang der zu leistenden Anzahlung von 15% der voraussichtlichen Gesamtkosten, mind. jedoch 100,00 € auf dem Konto der ADVENTURE-TRAILER Germany verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen: - bis zu 60 Tage vor dem 1. Miettag: 10% - bis zu 30 Tage vor dem 1. Miettag: 50% - weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag: 80%. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Eine Nichtabnahme des Trailers durch den Mieter zum Mietbeginn gilt als Rücktritt. ADVENTURE-TRAILER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, technische Defekte an der Mietsache) verursacht worden sind, sofern ADVENTURE-TRAILER diese nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ADVENTURE-TRAILER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ADVENTURE-TRAILER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.) Versicherung und Schadenmeldung
3.1 Für den Trailer besteht eine vom Vermieter abgeschlossene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes angegeben ist. Die dort ausgewiesenen Selbstbeteiligungen gelten je versichertem Schadensfall.
3.2 Der Mieter muss jeden Unfall, Anstoß, Kontakt mit einem Hindernis, ungewöhnliche starke Belastung, Schaden, Funktionsstörung oder sonstige Auffälligkeit unverzüglich melden, auch wenn die Ursache unbekannt ist oder zunächst nur ein kleiner Schaden vermutet wird.
3.3 Der Mieter hat an der Schadenaufklärung mitzuwirken und erforderliche Angaben, Fotos, Zeugen- und Versicherungsdaten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
3.4 Soweit ein Schaden möglicherweise auch über eine Haftpflicht-, Kasko- oder sonstige Versicherung des Mieters oder des Zugfahrzeugs reguliert werden kann, hat der Mieter die hierfür erforderlichen Versicherungsdaten mitzuteilen und – soweit rechtlich zulässig – die Schadenmeldung zu unterstützen. Eine Zusicherung, dass die Versicherung des Zugfahrzeugs für einen Schaden am gemieteten Trailer eintritt, ist damit nicht verbunden.
3.5 Die versicherungsrechtliche Einordnung erfolgt durch den zuständigen Versicherer. Die Haftung des Mieters richtet sich unabhängig davon nach Gesetz und Vertrag.
4.) Übergabe und Rücknahme
Die Übergabe und Rücknahme erfolgen am Standort des Trailers in Wetzlar, oder, wenn vereinbart, beim Mieter vor Ort.
1,95 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. MwSt.
4.1 Bei Übergabe und Rückgabe wird der Zustand des Trailers möglichst gemeinsam kontrolliert und im Protokoll dokumentiert.
4.2 Die Unterschrift unter das Rückgabeprotokoll bestätigt ausschließlich die bei dieser konkreten Kontrolle festgestellten bzw. erkennbaren Zustände; sie ist kein pauschaler Verzicht auf später erkennbar werdende Schäden.
4.3 Der Vermieter darf nach Rückgabe eine angemessene technische, mechanische, elektrische und optische Nachkontrolle sowie die erforderliche Reinigung durchführen, insbesondere in Bereichen, die bei einer kurzen Rückgabekontrolle nicht ohne Weiteres zugänglich oder prüfbar sind.
4.4 Schäden, die bei Rückgabe wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, einer erforderlichen Reinigung, Demontage oder technischen Prüfung oder aus sonst nachvollziehbaren Gründen nicht erkennbar waren und erst bei der Nachkontrolle festgestellt werden, können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Der Mieter wird darüber nach Feststellung unverzüglich informiert.
4.5 Die nachträgliche Feststellung eines Schadens begründet nicht automatisch die Haftung des Mieters. Die gesetzlichen Regeln zur Darlegung und zum Nachweis bleiben unberührt.
5.) Sorgfalt und Fahrbetrieb
5.1 Der Mieter hat den Trailer sorgfältig und werterhaltend zu behandeln.
5.2 Insbesondere sind zulässige Gesamtmasse, Stützlast, Abmessungen, Bodenfreiheit und die Vorgaben der StVO einzuhalten.
5.3 Bei Bodenwellen, Kuppen, Verschränkungen, tiefen Fahrspuren, Hindernissen und sonstigen unebenen Untergründen ist mit angemessener Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht zu fahren.
5.4 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden und für Schäden aus von ihm zu vertretenden Pflichtverletzungen.
5.5 Soweit ein Schaden von der Kaskoversicherung gedeckt wird und keine weitergehende Haftung vorliegt, gilt die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder sonstigen gesetzlich zulässigen Ausnahmen kann eine weitergehende Haftung bestehen.
5.6 Für Schäden durch Fahrer, Beifahrer, Helfer oder sonstige Personen haftet der Mieter, soweit er deren Verhalten rechtlich zu vertreten hat.
6.) Verhalten bei Schäden
6.1 Der Mieter haftet uneingeschränkt bei: Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten. Überschreitung der max. Stützlast des Zugfahrzeuges. Zurücksetzen des Trailers ohne Einweisung durch eine Hilfsperson. Überladung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen. Nicht termingerechter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt. Unsachgemäßer Behandlung. Benutzung der Mietsache durch einen Dritten bzw. zu verbotenem Zweck. Nichteinhaltung der geltenden StVO. Unfallflucht.
6.2 Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an einem Schaden sind grundsätzlich zu unterlassen, bevor der Vermieter Gelegenheit zur Dokumentation und Abstimmung hatte. Zwingende Maßnahmen zur Abwendung weiterer Schäden oder zur Verkehrssicherheit bleiben zulässig.
6.3 Bei einem Unfall oder einem Ereignis, bei dem eine erhebliche Beschädigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist – soweit gesetzlich erforderlich oder zur Beweissicherung zweckmäßig – die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
6.4 Der Mieter hat den Schadenhergang möglichst durch Fotos und schriftliche Angaben zu dokumentieren.
7.) Verkehrsunfälle und Kaskoversicherung
7.1 Bei einem Unfall richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften, dem Mietvertrag und den Bedingungen der bestehenden Versicherung.
7.2 Soweit für den betreffenden Schaden Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung des Trailers besteht, die Versicherungsleistung tatsächlich erbracht wird und keine weitergehende gesetzliche oder vertraglich wirksam vereinbarte Haftung des Mieters besteht, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Mieters grundsätzlich auf die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.
7.3 Wird die Versicherungsleistung aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens ganz oder teilweise versagt oder gekürzt, kann der Vermieter den dadurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen, soweit dies zulässig ist.
7.4 Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass ein Schaden ausschließlich über die Kaskoversicherung des Trailers reguliert wird.
8.) Folgeschäden und Reparatur
8.1 Soweit der Mieter haftet, können neben Reparaturkosten weitere gesetzlich ersatzfähige Schäden geltend gemacht werden.
8.2 Dazu können insbesondere erforderliche Gutachter-, Diagnose-, Abschlepp-, Transport- und Sicherungskosten sowie nachweisbarer Miet- oder Nutzungsausfall gehören, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8.3 Eigenleistungen des Vermieters werden nur im rechtlich zulässigen und nachweisbaren Umfang berücksichtigt.
8.4 Der Vermieter darf zur Schadenfeststellung eine Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen beauftragen.
9.) Verbotene Nutzungen
- Offroad-Parks, Steinbrüche oder vergleichbare Bereiche ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe.
- Überlassung an nicht im Mietvertrag eingetragene Personen ohne schriftliche Zustimmung.
- Motorsportveranstaltungen oder Rennen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
- Transport gefährlicher oder gesetzlich verbotener Stoffe.
- Überladung oder Überschreitung der zulässigen Stützlast.
- Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss.
10.) Haustiere, Rauchen und Reinigung
10.1 Haustiere nur mit vorheriger Zustimmung. Im Trailer gilt absolutes Rauchverbot.
10.2 Die vereinbarte Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei übermäßiger oder vertragswidriger Verschmutzung können erforderliche und nachweisbare Zusatzkosten berechnet werden.
10.3 Fäkalien- und Abwassertanks sind ordnungsgemäß zu leeren. Eine erforderliche nachträgliche Leerung kann gemäß Preisverzeichnis berechnet werden.
11.) Sonstiges
Wasser, Nutzgas, Zubehör: Bei der Übergabe des Trailers erfolgt eine detaillierte Einweisung in die Technik. Der Trailer wird dem Mieter mit einer voll befüllten Gasflasche (11 Kg Füllung) zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, ist es Sache des Mieters auf eigene Kosten die Gasflasche entsprechend neu befüllen zu lassen bzw. auszutauschen. Ein bei der Rückgabe des Trailers noch vorhandener Gasvorrat wird von der ADVENTURE-TRAILER Germany nicht vergütet.
(Der Mieter ist ausschließlich verantwortlich für die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit, sowie die Einhaltung der StVO und insbesondere die Einhaltung der zulässigen Gesamtgewichte im Fahrzeugbetrieb mit Anhängern der ADVENTURE-TRAILER Germany)
Am 19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten und somit auch die neuen Führerscheinklassen. Mit der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung wurde auch das ziehen eines gebremsten Anhängers mit der Führerscheinklasse B wesentlich erleichtert und erweitert.
Unsere Miet-Trailer Modell TRC 458 wiegen leer etwa 950 kg und haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.600 kg.
Seit dem 19.01.2013 gilt für Besitzer der folgenden Führerscheinklassen:
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt). ACHTUNG: Euer Zugfahrzeug darf somit eine zulässige Gesamtmasse von maximal 1.900 kg haben!!!
Klasse B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers alleine 3.500 kg nicht übersteigt.
Quelle: TÜV Süd